Die RatzFatz OG ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I Nr. 59/2019 idgF barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kukuruzrecords.com.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) sowie dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder.
- Bestimmte Inhalte und Navigationselemente sind mit der Tastatur nicht durchgängig nutzbar.
- Screenreader-Unterstützung ist bei einzelnen interaktiven Elementen eingeschränkt.
b. Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der RatzFatz OG liegen (z. B. eingebettete Inhalte oder externe Anwendungen), fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Barrierefreie Alternativen
Für nicht barrierefreie Inhalte können Informationen über die unten angegebenen Kontaktmöglichkeiten eingeholt werden.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.09.2025 erstellt.
Die Grundlage bildet eine von der RatzFatz OG durchgeführte Selbstbewertung.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 25.09.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder barrierefreie Alternativen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
RatzFatz OG
E-Mail: info@kukuruzrecords.com
Telefon: +43 (0) 676 75 66 210
Durchsetzungsverfahren
Sollten Ihre Anfragen nicht zufriedenstellend beantwortet werden, können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden.
Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden elektronisch entgegen und prüft, ob Verstöße gegen das Web-Zugänglichkeits-Gesetz vorliegen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, spricht die FFG Handlungsempfehlungen aus und schlägt Maßnahmen vor, um bestehende Mängel zu beheben.